Siegen-Wittgenstein: Landtag verabschiedet Nachtragshaushalt und NRW-Rettungsschirm-Gesetz

In der heutigen Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Landtags, der unter dem Eindruck der Corona-Pandemie in ungewöhnlicher Zusammensetzung tagte, wurde zur Bewältigung der Pandemie-Auswirkungen der erste Nachtragshaushalt in allen drei Lesungen und das NRW-Rettungsschirm-Gesetz zur Gründung eines 25 Mrd. Euro Sondervermögens verabschiedet. Die Fraktionen hatten sich einvernehmlich darauf verständigt, das Beratungsverfahren an einem Tag durchzuführen und zudem in einer reduzierten Besetzung zu tagen. Die südwestfälische FDP-Landtagsabgeordnete und Vizepräsidentin des Landtags, Angela Freimuth, war eine der Abgeordneten dieser historischen Sitzung.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden massive Beschränkungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Betätigung angeordnet. Es besteht damit die Chance, Menschenleben zu retten. Dennoch stellen die historisch einmaligen Einschränkungen der persönlichen Freiheit auch für viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter, für Kulturschaffende, Weiterbildungsträger, Freiberufler und Wohlfahrtsträger eine existentielle Bedrohung dar. Ziel des Rettungsschirms ist es, die Existenzen zu sichern, die ohne eigenes Verschulden durch direkte Betätigungsverbote oder mittelbare Folgen der Corona-Krise existenzgefährdet sind. Die plurale, mittelständische Struktur in unserer sozialen Marktwirtschaft muss erhalten werden, für den Erhalt von innovativer Beschäftigung in unserem Land. Die Landeshilfen sollen dabei die Lücken schließen, die der Bund mit seinen Maßnahmen nicht erreicht.

In den Beratungen wurde aber auch deutlich, dass diese in einer Notlage der Landesregierung erteilte Generalvollmacht vom Parlament in seinem Selbstverständnis als Haushaltsgesetzgeber in der Umsetzung und Ausgestaltung zukünftig eng begleitet werden will.

Share this Post